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STEFs Erklärung zur Zugänglichkeit

STEF verpflichtet sich, seine Website stef.com gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.

Zu diesem Zweck setzt sie die folgende Strategie und die folgenden Maßnahmen um:

Mehrjähriges Schema zur Herstellung von Barrierefreiheit 2025-2028: Multi-year plan of STEF from 2025 to 2027 | Corporate | STEF

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für stef.com

Status der Konformität

STEF befindet sich aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und Ausnahmen in teilweiser Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Referenzrahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit (RGAA), Version 4.

Ergebnisse der Prüfung

Die von der Agentur Dékuple B2B durchgeführte Konformitätsprüfung ergab die folgenden Zugänglichkeitswerte: 

  • 45,48 % der Kriterien der RGAA Version 4 werden erfüllt. Diese Punktzahl teilt die Anzahl der konformen Kriterien durch die Anzahl der nicht anwendbaren Kriterien.
  • Die durchschnittliche Konformitätsrate der Website beträgt 56,6%. Diese Punktzahl teilt die Anzahl der konformen Kriterien durch die Summe der nicht anwendbaren und nicht konformen Kriterien.

    Nicht zugängliche Inhalte

  • Dekorative Bilder werden an assistierende Technologien zurückgegeben.
  • Einige informationstragende Bilder bieten keine oder eine irrelevante Textalternative.
  • Einige Frames verfügen nicht über einen Titel.
  • Einige Texte verfügen nicht über ein ausreichendes Kontrastverhältnis zu ihrem Hintergrund.
  • Einige Schnittstellenkomponenten verfügen nicht über ein ausreichendes Kontrastverhältnis zu ihrem Hintergrund.
  • Einige Medien verfügen nicht über eine Audiodeskription.
  • Einige Medien sind nicht durch einen Titel identifizierbar.
  • Datentabellen sind nicht durch einen Titel, erkennbare Spalten- und Zeilenüberschriften und Zellen, die mit ihren Überschriften verknüpft sind, strukturiert.
  • Einige Links sind nicht selbsterklärend.
  • Einige Karussells sind nicht mit assistierenden Technologien kompatibel.
  • Einige Akkordeons sind nicht mit assistierenden Technologien kompatibel.
  • Die interaktive Karte ist nicht mit assistierenden Technologien kompatibel.
  • Offene Menüs und Popins sind nicht mit assistierenden Technologien kompatibel.
  • Der Quellcode ist aufgrund doppelter IDs ungültig.
  • Sprachwechsel von englischen Wörtern auf deutschen Seiten sind nicht spezifiziert.
  • Die Seiten bieten keine einheitliche Titelstruktur.
  • Die Seitenstruktur ist nicht konsistent
  • Listen sind nicht vollständig zugänglich
  • Die Inhalte sind nicht gut lesbar, wenn die Schriftgröße auf 200% erhöht wird.
  • Hintergrundfarben werden nicht unbedingt deklariert
  • Sichtbaren Links fehlt es an Kontrast zum umgebenden Text.
  • Dem Fokus fehlt es an Sichtbarkeit bei einigen interaktiven Elementen.
  • Informationen können nur durch die Form gegeben werden
  • Einige zusätzliche Inhalte, die beim Mouseover erscheinen, sind nicht über die Tastatur oder den Fokus zugänglich.
  • Formulare verfügen nicht unbedingt über eine Beschriftung.
  • Pflichtfelder in Formularen sind nicht identifizierbar.
  • Fehlerhafte Felder sind nicht identifizierbar
  • Der Zweck von Eingabefeldern kann nicht abgeleitet werden.
  • Einige Formulare können Tastaturfallen enthalten.
  • Die Seitenstruktur ermöglicht es nicht, Gruppierungsfelder zu vermeiden.
  • Das Menü verfügt nicht über einen Ausweichlink, um direkt zum Inhaltsbereich zu gelangen.
  • Die Tabulatorreihenfolge ist nicht konsistent.
  • Die zum Herunterladen verfügbaren Office-Dokumente sind nicht barrierefrei und bieten keine barrierefreien Alternativen. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. Mai 2025 erstellt.

Für die Erstellung der Website stef.com verwendete Technologien 

  • HTML5
  • CSS
  • Javascript
  • PHP

Testumgebung

Die Überprüfungen der Inhaltswiedergabe wurden auf der Grundlage der Kombination durchgeführt, die von der RGAA 4-Referenzdatenbank mit den folgenden Versionen bereitgestellt wurde:

  • Browser: Firefox
  • Unterstützungstechnologie: NVDA (neueste Version).

Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • Der Code-Inspektor
  • Colour Contrast Analyser
  • Web Developer Toolbar
  • Contrast Finder

Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden.

Seite Nr. Titel der Seite URL Kommentar
P01 Startseite https://www.stef.com/corporate/fr Nach dem RGAA obligatorische Seite
P02 Startseite Land https://www.stef.com/france/ Nach dem RGAA obligatorische Seite
P03 Seite Kontakt https://www.stef.com/france/contactez-nous Nach dem RGAA obligatorische Seite
P04 Rechtliche Hinweise https://www.stef.com/corporate/fr/informations-legales Nach dem RGAA obligatorische Seite
P05 Sitemap https://www.stef.com/france/sitemap Nach dem RGAA obligatorische Seite
P06 Seite Hilfe https://www.stef.com/corporate/fr/faq Nach dem RGAA obligatorische Seite
P07 Seite Multi-Step-Formular https://www.stef.com/france/autre-demande-partenariat-et-solutions Seite mit spezifischer Schablone
P08 Schablone Inhalt https://www.stef.com/corporate/fr/template-accessibilite Seite mit spezifischer Schablone
P09 Newsroom https://www.stef.com/france/newsroom Seite mit spezifischer Schablone
P10 Eine Nachricht https://www.stef.com/france/newsroom/actualite/les-metiers-de-la-logistique-en-route-vers-la-mixite-professionnelle Seite mit spezifischer Schablone
P11 Finanzen + PDF-Export https://www.stef.com/corporate/fr/finance/resultats-financiers Seite mit spezifischer Schablone
P12 Interaktive Karte https://www.stef.com/corporate/fr/notre-groupe/nos-implantations Seite mit spezifischer Schablone
P13 Ergebnis der Suche https://www.stef.com/corporate/fr/search-results?search_api_fulltext=histoire Seite mit spezifischer Schablone
P14 Verfolgung von Lieferungen https://www.stef.com/france/nos-solutions/solutions-combinees/suivi-des-approvisionnements-et-gestion-des-stocks Zufällige Seite (10% der Stichprobe)

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf einen Inhalt oder eine Dienstleistung nicht zugreifen können, können Sie STEF kontaktieren, um auf eine zugängliche Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

Rechtsmittel

Dieses Verfahren ist im folgenden Fall anzuwenden.

Sie haben dem Verantwortlichen der Website einen Mangel an Zugänglichkeit gemeldet, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder einen der Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.